Mitmachen möglich machen!

Bildungskarte ersetzt Gutscheine – Informationen rund um die Bildungskarte…

Seit 2011 haben Kinder einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihr spezifischer Bildungs- und Teilhabebedarf von den Eltern nicht gedeckt werden kann.

Bisher gab es für die Leistungen Mittagessen, eintägige Schul- oder Kita-Ausflüge und die 10 €-Gutscheine für Kultur, Sport und Mitmachen des Bildungspakets Papiergutscheine. Ab März 2017 werden diese Gutscheine auf die so genannte Bildungskarte umgestellt.

Die Bildungskarte ist eine Plastikkarte in der Größe eines modernen Personalausweises. Sie enthält den Namen des Kindes sowie eine Kartennummer. Foto, Magnetstreifen oder Datenchips sind nicht erforderlich. Diese Karte wird zukünftig also statt der Papiergutscheine als Anlage zu dem Bewilligungsbescheid der bisherigen Gutscheinleistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes versandt.

Um die Bildungskarte einzulösen wird diese – wie auch bisher die Papiergutscheine – bei einer Schule, KiTa oder einem Verein vorgezeigt. Die Schule, KiTa oder der Verein notieren sich dann Name und Kartennummer und erstellen ihre Abrechnung anschließend nach vorheriger Registratur und Freigabe in der passwortgeschützten Internetdatenbank von dem Unternehmen Sodexo. Es wird keine Infrastruktur mit Kartenterminals benötigt.

Auf der Internetseite www.bildungs-karte.org kann außerdem nach Anbietern gesucht werden, bei denen die Bildungskarte eingelöst werden kann.

Wissenswertes

… für Anspruchsberechtigte

Die Bildungskarte wird zusammen mit dem Bewilligungsbescheid für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgegeben.

Auf dem Informationsschreiben befinden sich die Kartennummer und ein Passwort für die Erstanmeldung im Online-System (Internet).

Dieses Anschreiben sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden.

So einfach ist die Bildungskarte zu nutzen:

  • Im Internet bitte die Seite www.bildungs-karte.org öffnen.
  • Anmeldung mit dem Benutzernamen (= Kartennummer) und dem Passwort von dem Informationsschreiben.
  • Beim ersten Mal bitte das Passwort ändern. Es ist selbst ein neues Passwort zu vergeben – am besten eines, das man sich selbst gut merken kann.
    Bitte bei der ersten Anmeldung eine E-Mailadresse hinterlegen. Diese wird genutzt, um einen neuen Registrierungslink zu versenden, wenn zum Beispiel das Passwort vergessen wurde.
  • Nun ist der Zugang zum eigenen Bereich möglich. Hier kann nach Angeboten gesucht oder der eigene Kontostand der bewilligten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets kontrolliert werden.

Beim Leistungserbringer/ -anbieter (Schule, Kita, Verein, usw.):

Die Karte wird dem Leistungsanbieter eigener Wahl, der vorher vom Kreis Nordfriesland freigegeben wurde, vorgezeigt. So weiß der Anbieter, dass sein Angebot über die Bildungskarte bezahlt wird. Die Abrechnung erfolgt durch Abbuchung des Anbieters über die Internetseite www.bildungs-karte.org.

Welche Anbieter freigegeben sind und wo die Karte genau genutzt werden kann, ist beim Kreis Nordfriesland oder im Internet über die Suchfunktion auf www.bildungs-karte.org zu erfahren.

Weitere Fragen?

Antworten sind zu erhalten auf www.bildungs-karte.org oder direkt dort, wo die Bildungskarte ausgestellt wurde.

Der Kreis Nordfriesland hat die Internetseite www.nordfriesland.de/Kultur-Bildung/Bildungs-und-Teilhabepaket/Die-Bildungskarte eingerichtet, auf der Sie sich über das Bildungspaket informieren können. Dort finden Sie auch die Adressen der Sozialzentren. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundesregierung unter www.bildungspaket.bmas.de.

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